Gewerbering Bad Vilbel   
   Herzlich Willkommen


Anmeldung Straßenfest

Der Gewerbering Bad Vilbel e.V. veranstaltet sein traditionelles Straßenfest am:

31. Mai 2026

Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihrem Verkaufs- oder Gastronomiestand dabei sind. Oder möchten Sie unser Fest mit einer besonderen Aktion oder einem interessanten Informationsstand bereichern? 

Lesen Sie bitte die untenstehenden Richtlinien und Teilnahmebedingungen und geben Sie dann Ihre Daten ein. Wir setzten uns gerne mit Ihnen in Verbindung.


Richtlinien zur Teilnahme am Straßenfest des Gewerberings Bad Vilbel e.V.

Alle Teilnehmer des  Straßenfestes müssen die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen einhalten. Bei Nicht-Einhaltung der folgenden Bestimmungen, insbesondere bei Verletzung der Sicherheitsstandards oder notweniger Sonderreinigung werden Gebühren von bis zu 500 € erhoben.  


1.   Straßenaktionen können in der Zeit von 11.00 bis 21.00 Uhr durchgeführt werden. Die Standbetreiber haben bis 22.00 Uhr die Möglichkeit, Abräum- und Reinigungsarbeiten durchzuführen.

Ab 22.00 Uhr werden die städtischen Versorgungsleitungen (Wasser, Strom) abgebaut.

Ladenöffnungszeiten sind von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2.   Die Aufbauarbeiten können ab 8.00 Uhr durchgeführt werden. Die Straßensperrung erfolgt ab 8.00 Uhr. Um genügend Raum für Stände zu schaffen, werden alle beweglichen Poller bis Sonntagmorgen von städtischer Seite entfernt. Fahrzeuge dürfen nicht am Standplatz verbleiben, sondern müssen außerhalb des Festbereichs geparkt werden.

Der Abtransport mit PKW kann erst nach Aufhebung der Straßensperrung um 22.00 Uhr durchgeführt werden.

3.   Alle Aufbauten wie Stände, Tische, Stühle etc. sind wegen Aufhebung der Straßensperrung bis spätestens 21.30 Uhr von den öffentlichen Verkehrsflächen (Straße, Parkplätze) zu entfernen. Gäste müssen diese Flächen bis zu diesem Zeitpunkt geräumt haben.

4.  Die Benutzung der Geh- und Fahrwege sowie der Aufbau der Stände ist nur insoweit erlaubt, dass Feuerwehr und sonstige Rettungsfahrzeuge noch ungehindert passieren können. Ebenso sind alle Zugänge und Zufahrten zu Grundstücken und Gebäuden freizuhalten.

Dabei ist die Straße ohne die Rinne, also in einer Breite von 3,50 m, freizuhalten. Diese Fahrspur darf auch nicht von herausragenden Markisen, Dächern oder Bänken eingeschränkt werden.

Unterflurhydranten und andere Versorgungsleitungsentnahmestellen dürfen nicht durch Stände oder sonstige Gegenstände zugestellt werden. Leicht brennbare Materialien sind von Feuerstellen fernzuhalten.

5.  Verwendete Elektrogeräte müssen ausnahmslos den aktuellen VDE-Richtlinien entsprechen, Elektroinstallationen zur Stromversorgung der Stände, Musikanlagen und anderer elektrischer Anlagen ebenso. Bei den Elektrogeräten ist zusätzlich darauf zu achten, dass sie auf feuerfesten Unterlagen (Stein, Metall etc.)  stehen. Zuführende Stromkabel dürfen nicht auf dem Boden liegend die Fahrbahn kreuzen, sondern müssen in mind. 4 m Höhe die Straße überspannen. Kabeltrommeln sind aufgrund der aufheizenden Wirkung komplett abzuwickeln. Verteilerdosen dürfen nicht hintereinander belegt werden.

Vor jeder elektrischen Anlage ist ein Fehlerstromschutzschalter 0,03 Amp. (F.I.-Schalter) anzubringen.

Die Einleitung von Schmutzwasser darf nur in die durch einen gelben Punkt gekennzeichneten Schmutzwasserabflüsse erfolgen. Die entsprechende Zuleitung ist, ohne Stolperstellen zu erzeugen, abzudecken.

Grillstände und Grillgeräte mit offenem Feuer sind mindestens 3 Meter von Gebäuden und Gebäudeöffnungen entfernt aufzustellen und müssen auf einer feuerfesten Unterlage (Stein, Metall etc.) stehen. Sie dürfen nur mit schwer entflammbaren Stoffen überdacht werden. Keinesfalls sind die modernen weißen Nylon-Zelte zum Überdachen geeignet. Während der Inbetriebnahme sind geeignete Löschmittel (z.B. Löschdecken, Feuerlöscher mit gültigem TÜV etc.) bereitzuhalten. Gasflaschen müssen gegen Umstürzen gesichert sein.                                                                                          

6.  Bei Verwendung von Flüssiggas darf jeweils nur die gerade in Gebrauch befindliche Gasflasche (max. 14 kg) direkt am Stand aufgestellt werden, Reservebehälter dürfen keinesfalls direkt am Stand oder in Räumlichkeiten unterhalb der Erdgleiche gelagert werden. Flüssiggasflaschen sind gegen Sonneneinstrahlung zu schützen, sie müssen mindestens 70 cm von Wärmequellen entfernt aufgestellt werden.

7.  Neue Bestimmungen zum Wasseranschluss
Zum Anschluss an den Hydranten dürfen nur die vom örtlichen Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Standrohre eingesetzt werden. Die weiterführenden Anschlussteile wie Rohre, Schläuche oder Armaturen sind so zu verlegen und abzusichern, dass keine schädliche Einwirkung auf die Trinkwasserqualität (Temperaturerhöhung, Rücksaugen,Rückdrücken) an der Trinkwasser-Entnahmestelle entstehen könnte. Es sind kurze und unmittelbare Verbindungen vom Standrohr zum Benutzer herzustellen. Zwischen dem Versorgungsnetz und der Anschlussleitung muss eine zugelassene funktionierende Absicherung eingebaut werden, wie Rückflussverhinderer, Rohrtrenner etc.. Die Anschlussleitung und die angeschlossenen Anlagenteile müssen für einen Druck von mindestens 10 bar ausgelegt sein.

Die verwendeten Materialien (Schläuche, Rohre, Armaturen) müssen für Trinkwasser bzw. Lebensmittel zugelassen und zertifiziert sein. Zugelassene und zertifizierte Rohre und Armaturen sind mit einer DIN / DVGW-Registriernummer gekennzeichnet. Schläuche müssen den KTW-Empfehlungen des Umweltbundesamtes und dem Arbeitsblatt DVWG W270 entsprechen. Normale Garten oder-Druckschläuche sind für den Einsatz unzulässig!

 8.  Überlaute Musik ist zu unterlassen.

 9.  Jeder Standbetreiber hat nach dem Abbau des Standes für die Sauberkeit der Standfläche zu sorgen, da eine maschinelle Reinigung des Bürgersteigs von städtischer Seite nicht durchgeführt werden kann.

10. Die Teilnahmegebühr zum Straßenfest beträgt für Nichtmitglieder des Gewerberings € 125,00. Die Gebühr für Stände auf dem Nidda-Platz wird individuell vereinbart. Für private Anbieter von selbst gefertigter kunstgewerblicher Ware mit kleinen Ständen sind € 50.00 zu entrichten. Für Mitglieder des Gewerberings wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Für Vereine aus Bad Vilbel gelten folgende Regelungen: Reine Infostände sind gebührenfrei. Bei Warenverkauf, bzw. Bewirtung von Speisen und Getränken sind die Gebühren gestaffelt /Infos auf Anfrage). Die Teilnahmegebühr ist spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zu entrichten. Sollten wir keinen Geldeingang innerhalb dieser Reservierungsfrist feststellen, wird der Platz wieder freigegeben. Bei verspäteter Anmeldung ist - falls noch Standplätze vergeben werden können - aus organisatorischen Gründen eine erhöhte Anmeldegebühr von € 150 zu entrichten.

11. Jeder Teilnehmer ist für seinen Bereich allein verantwortlich und haftet für jegliche Schäden; eine Haftung des Gewerberings ist in jedem Fall ausgeschlossen.

12. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bedingungen ist der Gewerbering Bad Vilbel e.V. als verantwortlicher Veranstalter des Straßenfestes berechtigt, Platzverweise zu erteilen und/ oder Strafgebühren von bis zu € 500 zu erheben.

13. Musikalische Darbietungen (Live oder Reproduktion) sind bei der GEMA, 11506 Berlin, www.gema.de, anzumelden.

14. Besondere Anmelde-Anforderung an Gastronomie-Anbieter:
Nicht-ortsansässige Standbetreiber, die Gastronomie anbieten, müssen entweder eine Reisegewerbekarte besitzen oder die Teilnahme  am Straßenfest mit dem Formular "Anzeige eines vorübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes" nach § 6 HGastH bei der Stadt Bad Vilbel anmelden. Bitte laden Sie das Anmeldeformular: Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes" hier herunter. Dieses Formular  muss vollständig ausgefüllt bis spätestens 01.05.2026 beim Magistrat der Stadt Bad Vilbel, FD Gewerbe und Markt, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, Tel: 06101-602-255 eingereicht oder per E-Mail an gewerbe@bad-vilbel.de übermittelt werden. Die Gebühr beträgt € 20,00 und wird Ihnen von der Stadt Bad Vilbel in Rechnung gestellt. Wir bitten von vorherigen Überweisungen abzusehen.

Bei den ortsansässigen Gastronomen kann von einer Anzeige nach § 6 HGastG abgesehen werden, wenn sich der Stand unmittelbar vor der Gaststätte befindet. Sollte der Stand entfernt von der Gaststätte platziert werden, ist auch hier eine Anzeige  einzureichen. 

Bitte kreuzen Sie auch im untenstehenden Anmeldebogen an, ob Sie einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb anzeigen müssen oder nicht. 

Bitte lesen Sie aufmerksam unsere Datenschutzerklärung.
 
Verantwortlich für die Durchführung: 

Dr. Julian Rosenberger, Frankfurter Str. 122, Tel. 06101 800600

Nachfolgend finden Sie Eingabefelder für die Bewerbung Standplatz Straßenfest des Gewerbering Bad Vilbel.
Bitte füllen Sie die erforderlichen Felder aus. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Richtlinien und Zahlungsbedingungen an. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.